AGB’s
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Hilario Events GmbH, Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
Die AGB sind auf der Website der Hilario Events GmbH publiziert. In Verträgen, Offerten oder Rechnungen kann bei Bedarf darauf verwiesen werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte des Auftragnehmers und den darauf folgenden Auftrag des Auftraggebers zustande.
Die Bestätigung per E-Mail gilt als verbindlicher Auftrag. Eine handschriftliche oder digitale Unterschrift ist nicht erforderlich.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person.
4. Preise und Abrechnung
Die Preise werden vorgängig im Angebot kommuniziert.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der vereinbarten Leistungen sowie des effektiven Aufwands.
Als Grundlage gilt in der Regel eine Tagespauschale. Mit der Auftragserteilung wird die entsprechende Zeit durch den Auftragnehmer verbindlich reserviert.
Ergibt sich im Rahmen der Leistungserbringung ein geringerer Zeitaufwand als ursprünglich vorgesehen, bleibt die reservierte Zeit geschuldet. Dies gilt insbesondere zur Abgeltung von Opportunitätskosten.
Erfordert der Auftrag einen höheren Zeitaufwand, wird dieser entsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für Leistungen in der Pre- und Postproduktion können Stundensätze zur Anwendung kommen, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart. Die Mehrwertsteuer wird auf Offerte, Auftrag und Rechnung separat ausgewiesen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Ein Verzugszins wird grundsätzlich nicht erhoben, bleibt jedoch in Ausnahmefällen vorbehalten.
5. Spesen und Auslagen
Auslagen werden dem Auftraggeber 1:1 weiterverrechnet. Dies betrifft insbesondere:
– Reisekosten
– Verpflegung
– Unterkunft
Nicht verrechnet werden:
– Benzin- oder Kilometerpauschalen
– Verpflegung, sofern diese durch den Auftraggeber gestellt wird
– Unterkunft, sofern diese durch den Auftraggeber organisiert wird
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
7. Stornierung und Terminabsage
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Kosten:
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
ab 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
8. Ausfall und höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, welche die Leistungserbringung erheblich erschweren oder verunmöglichen, vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt ebenfalls bei der Erfüllung gesetzlicher oder behördlich angeordneter Pflichten, insbesondere Einsätzen im Rahmen von Zivilschutz, Militär oder vergleichbaren Verpflichtungen.
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks oder ähnliche unvorhersehbare Umstände) entbinden den Auftragnehmer von der Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen.
In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzleistung.
9. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen und Aufgaben zu delegieren.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.
Eine Haftung für Leistungen oder Handlungen Dritter (z. B. Künstler, Technikdienstleister, Locations) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen eines Projekts erstellten Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Nutzung dieser Unterlagen ist ausschliesslich für das jeweilige Projekt gestattet.
Eine Weiterverwendung für andere Projekte oder Zwecke ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht erlaubt.
Die Nutzung von Projekten als Referenz (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) erfolgt nur nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers.
12. Datenschutz
Der Datenschutz richtet sich nach der auf der Website publizierten Datenschutzerklärung sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
13. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website publiziert und gilt ab Veröffentlichung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Hilario Events GmbH.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.